Corona-Angebot

  • 4% vom Bruttomonatsgehalt monatlich, für maximal 15 Monate
  • Solange der Arbeitsvertrag besteht
  • Bei 450€-Jobs wird als Bruttomonatsgehalt jeweils 900€ angesetzt
  • Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs wird ein Bruttomonatsgehalt von mindestens 1000€ als Berechnungsgrundlage angesetzt
  • Angefangene Monate werden anteilig berechnet
  • Keine Verpflichtung zur Nachbesetzung

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